Die aktuellen Gesetze zur Beschriftung eines Hundefutters erlauben den Herstellern nämlich - zum Leid des Verbrauchers-
so einiges zu verschweigen und das ganz legal! Auf den Dosen und Tüten für unsere besten Freunde auf vier Pfoten regiert die sogenannte 4% Klausel. Diese schreibt lediglich vor, dass die im
Menü-Namen genannte Fleischsorte zu minimal 4% enthalten sein muss. Dies bedeutet, dass zum Beispiel ein Futter mit dem Namen »saftige Happen vom Wild« nur 4% Wildfleisch enthalten muss- und zum Rest
aus Schweinefleisch bestehen DARF.
So ist es im letztendlich legal, dass sich ein teures Hundefutter auf der Vorderseite mit klangvollen Fleischsorten
schmückt, obwohl zum größten Teil nur günstiges Schweinefleisch enthalten ist, was jedoch nirgends auf dem Etikett- weder vorne noch hinten auftaucht. Schwein gehabt- oder eine Schweinerei, die
ganz bewusst den Verbraucher täuschen darf?
Die sehr lockeren Gesetzes-Vorschriften betreffen jedoch nicht nur die tierischen Bestandteile, die ohne Angaben auf dem
Etikett im Produkt auftauchen, sondern auch andere unschöne Zutaten, wie zum Beispiel Konservierungsstoffe. Die können nämlich im Menü enthalten sein, ohne dass diese auf dem Etikett genannt
werden müssen. Um das zu ermöglichen, geht der Hersteller einen legalen, bequemen und sehr erbraucherunfreundlichen Weg: Er erwirbt Rohstoffe, die bereits konserviert sind und
verwendet diese für sein Produkt. Laut Gesetz ist es ihm nun gestattet sein Menü als »frei von Konservierungsstoffen« zu bezeichnen. Und das aus dem einfachen Grund, weil er selber diese
Konservierungsstoffe nicht angewendet hat - und wer würde bei so logischer Argumentation schon an Verbrauchertäuschung denken?
Die schwammigen Deklarationsgesetze für Hundefutter bieten den Herstellern somit ganz legal eine Grauzone, die gerne und
großzügig ausgenutzt wird. Quasi eine »Spielwiese für Etikettenmärchen«.
Im gerade erst in diesem Jahr veröffentlichten Test der Stiftung Warentest wurden sogar Produkte entlarvt, die
Fleischsorten enthielten, die gar nicht erst als Zutat genannt wurden. Grund hierfür ist die sogenannte geschlossene Deklaration, die gerne für Hundefutter angewandt wird.
Grundsätzlich wird bei Futtermitteln zwischen offener und geschlossener Deklaration unterschieden. Eine offene
Deklaration ist im Heimtier-Futtermittelbereich zum „Schutz der Rezepturen“ und vor Nachahmung dieser jedoch nicht üblich. Offen heißt nämlich nicht nur, dass jede Zutat angegeben werden muss,
sondern auch ihre enthaltene Menge in Prozent. Die offene Deklaration wird deswegen fast ausschließlich im Nutztierbereich für Rinder- und Schweinefutter angewendet.
Üblich bei Hundefuttern ist die sogenannte Geschlossene Deklaration bei der die Zusammensetzung nach Futtermittelgruppen
laut §13 Anlage 2b der Futtermittelverordnung aufgeschlüsselt wird.
Laut dieser Verordnung ist generell eine Kennzeichnung als Fleisch, Fisch oder Milch nicht erlaubt. Es gibt unabhängig
von der Qualität der Rohstoffe nur die übergreifenden Gruppenbezeichnungen: Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse, Milch und Molkereierzeugnisse sowie Fisch und Fischereinebenerzeugnisse.
Für den Verbraucher ist dies natürlich nicht transparent, weswegen er bewusst in die Irre geführt werden kann. Denkt er, dass er seinem Liebling feines Kalbsfilet in den Napf füllt, sind es doch
nur die Überbleibsel aus der Schweineschlachtung und es wird sich über folgende Unverträglichkeiten und Allergien gewundert.
Leider sind die Komponentenbezeichnungen der geschlossenen Deklaration selbst für Fachleute nicht besonders transparent. Was
verbirgt sich eigentlich hinter dem kryptischen Sammelbegriff „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“. Der Verbraucher in Deutschland kann dank der locker-luftigen Gesetze für Hundefutter-Etiketten
nicht erkennen, woher das Eiweiß in den Produkten stammt (Muskelfleisch, Tiermehl oder Soja). Auf den Verpackungen ist in der Regel lediglich aufgedruckt „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“ oder
»pflanzliche Nebenerzeugnisse«
Auf vielen Hundefuttern-Etiketten, auch bei Sorten im Test, liest der Verbraucher beispielhaft folgende
Bezeichnung: »Fleisch- und tierische Nebenprodukte (Lamm mind. 4%)«
Toll, denkt sich der Hundebesitzer: Hier habe ich wenigstens 4% Lammfleisch im Menü! Doch weit gefehlt: Diese
Inhaltsangabe besagt lediglich, dass von den 100% im Menü 4% vom Lamm kommen. Das kann zwar Lammfleisch sein, aber ebenso gut Lammdärme, Lammohren oder Lammmuskelgewebe. Nebenerzeugnisse können
nämlich beinahe alles sein: Kadaver von Nutztieren einschließlich Klauen/Hufen, Federn, Hörner, Fette, Wolle, Hormone, Blut, Drüsensekrete, Hormone aus Fruchtblasen, Tiermehle, Knochen etc. Auch
Blut, Därme und sogar Urin fallen unter die Bezeichnung Nebenprodukte.
Über die Herkunft, sprich die Fleischsorte, der übrigen 96% der Zutaten muss auch nicht zwingend eine Angabe gemacht
werden, da sie nicht als Geschmackskomponente im Menü-Namen auftauchen. Das gute Futter heißt schließlich „Feines vom Lamm“ und wer würde da schon an etwas anderes denken? Das hinter dem Begriff
»tierische Nebenerzeugnisse« in fast allen Fällen, das sogenannte K3 Material steckt, ahnt keiner der gutgläubigen Hundehalter. K3 Material bezeichnet Abfallprodukte des Schlachthofes und ist
Material, das nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Der Schlachtabfall dient in vielen Futtern jedoch als billige Proteinquelle, die ganz legal in den Hundenapf wandern
darf.
Rohprotein kann zudem nicht nur aus tierischen Quellen sondern auch aus pflanzlichen Komponenten stammen. So kann ein
Futter 5 % Fleisch enthalten, obwohl auf dem Etikett 25 % Rohprotein angegeben sind. Hier wird also klar: das restliche Eiweiß stammt aus pflanzlichen Anteilen. Pflanzliche Eiweiße liegen
dem Hund aber sprichwörtlich schwer im Magen, da er sie nur bis ca. 35% aufspalten kann. Bei tierischen Eiweißen dagegen verwertet er bis zu 90%. Ein gewaltiger Unterschied für den Nährwert eines
Futters! Ein Beispiel für eine offene und verbraucherfreundliche Deklaration ist der Hundefutterhersteller Terra Canis, der alle verwendeten Zutaten mit klarer Bezeichnung auf seinem
Etikett angibt.